Das ASiG enthält die wesentlichen Regelungen zur betriebliche Arbeitsschutzorganisation. Es beschreibt die Pflichten des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung) mit deren Anforderungen an die Qualifikation, die Aufgaben. Es fordert die betriebliche Zusammenarbeit beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung. Konkretisiert wird das ASiG durch die DGUV Vorschrift 2.