DIE ARBEITS­SCHUTZ­PFLICHTEN

Arbeitsschutz

Oft verwechselt: Der Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff

Der Unterschied der Begriffe wirkt marginal, er kann sogar in der Hektik des Betriebsalltags schon mal überlesen werden. Doch Vorsicht: Ein Gefahrstoff ist nicht gleich ein Gefahrgut, die Begriffe müssen deutlich voneinander unterschieden werden. Denn beim Umgang mit beiden Kategorien sind unterschiedliche Anforderungen und Regelwerke zu beachten.

Die Definition, was ein Gefahrgut darstellt, ist eindeutig formuliert: Ein Gefahrgut ist ein Stoff oder ein Gegenstand, der während seines Transports eine Gefahr darstellt. Das heißt, dass insbesondere bei einem Unfall weitere Gefährdungen von dem Gegenstand ausgehen, weil er beispielsweise unter Druck steht oder leicht entzündlich ist. Rechtliche Grundlage hierfür sind die Gefahrgutverordnungen für die jeweiligen Transportmittel (Straße, Bahn, Schiene, Schiff), in denen alle Gefahrgüter aufgelistet sind. Diese nationalen Vorschriften werden allerdings in Bezug gesetzt zu internationalen Rechtsnormen: zentrale rechtliche Vorgabe für den Gefahrguttransport ist das ADR, das Europäische Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.

Das heißt, dass die Gefahrgutverordnungen die Richtlinien aus den jeweiligen internationalen Vereinbarungen für die Transportmittel in nationales Recht umsetzen. Als „Beförderung“ wird der Transport von Gefahrgut tituliert. Dieser Begriff ist deutlich umfassender als nur der reine, physische Transport von Ziel- zu Bestimmungsort. Bereits die Aktivitäten zur Vorbereitung des Transports zählen zur Beförderung, auch die reine Information, dass ein Gefahrguttransport ansteht. Ebenso gehören verpacken, verladen, annehmen und entladen zur Beförderung. Gefahrgut wird nicht nur auf seiner Verpackung gekennzeichnet, sondern eventuell auch am transportierenden Fahrzeug. Ein Gefahrgutbeauftragter hat hierbei die Aufgabe, die an der Beförderung Beteiligten im richtigen Umgang mit dem Gefahrgut zu unterweisen und zu coachen.

Gefahrstoff: Potenziell schädlich für Mensch und Umwelt

Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen, wie z. B. hochentzündlich, giftig, ätzend, krebserzeugend. Die genaue Definition ist in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu finden. Außerdem fordert die GefStoffV umfassende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die mit Gefahrstoffen arbeiten. So werden Gefahrstoffe mit einprägsamen Warnzeichen gekennzeichnet, mit den Signalwörtern "Gefahr" oder "Achtung" sowie mit weiteren Sicherheitshinweisen beschrieben. Die Kennzeichnung mit Piktogrammen zur Warnung von Gesundheitsgefahren durch Gefahrstoffe erfolgt nach einem weltweit einheitlichen System wie auch die Einstufung der Stoffe in Gefahrenklassen. Bei einem Gefahrstoff werden alle möglichen Gefahren gekennzeichnet, unabhängig davon, wie schwerwiegend ihre Auswirkungen sein können. Außerdem existiert zu jedem Gefahrstoff ein eigenes Sicherheitsdatenblatt (SDB), das wesentliche Informationen zur Substanz aufführt.

Unterscheidungsmerkmale

Gefahrstoffe sind nicht automatisch Gefahrgüter, und Gefahrgüter nicht immer Gefahrstoffe – so kompliziert stellt sich die Lage dar. Allerdings sind viele Gefahrstoffe, die im Alltag vorkommen, auch als Gefahrgüter zu klassifizieren. Lösungsmittel, Propangas, Salzsäure oder Benzin etwa. Beispiele für Gefahrgüter, die keine Gefahrstoffe darstellen, sind hingegen Bauteile wie Airbags oder Produkte wie Batterien.

Zur schnellen Identifizierung hilft ein Blick auf die Kennzeichnung. Gefahrstoffe sind nach der nach CLP-Verordnung klassifiziert, gekennzeichnet und verpackt (Gefahrstoff-Etiketten). Gefahrgüter sind mit einem Gefahrzettel und der UN-Nummer gekennzeichnet. Überschneidungen der beiden Rechtsbereiche sind insbesondere beim Be- und Entladen von Gütern zu beachten.

Zurück

Hier bloggt Ihre Redaktion.