DIE ARBEITS­SCHUTZ­PFLICHTEN

Arbeitsschutz

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen: Voraussetzungen, Einsatzgebiet, Aufgaben

Das Arbeiten auf einer Baustelle weist ein hohes Gefahrenpotential auf. Deshalb sind Maßnahmen zum Schutz vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aller Beschäftigten zwingend erforderlich.

Insbesondere bei Tätigkeiten von Beschäftigten mehrere Firmen ist der Bauherr verpflichtet diese zu koordinieren. Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sind ein oder mehrere Koordinatoren für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Planung und Durchführung von Bauvorhaben zu bestellen. Dieser „SiGe-Koordinator“ stimmt Schutzmaßnahmen aufeinander ab und erstellt falls erforderlich den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.

Ein SiGeKo muss sich auch um die Baustelle kümmern, wenn „gefährliche Arbeiten“ ausgeführt werden. Hierzu zählen u.a. Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten in engen Räumen, Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen oder mit besonders gefährlichen Stoffen.

Voraussetzungen für die Einsatzpflicht

Seit 1998 regelt die Baustellenverordnung (BauStellV) im § 3, wann ein SiGe-Koordinator auf einer Baustelle eingesetzt werden muss. Konkretisiert werden die Anforderungen und Aufgaben des SiGe-Koordinators in der Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 30. Die Qualifikation des SiGe-Koordinators richtet sich nach dem Bauvorhaben. Während für die SiGe-Koordination von Ein- und Mehrfamilienhäusern die baufachliche Ausbildung als Meister genügen kann, sind für komplexere Bauvorhaben Abschlüsse als Architekt oder Bau-Ingenieur gefordert.

Aufgaben des SiGeKo

Dem SiGeKo obliegt nach seiner Bestellung, Bauherrn, Architekten, Planer und ausführende Unternehmen zu beraten, wie Gesundheitsschutz und Sicherheit in den unterschiedlichen Bauphasen sichergestellt werden können. Hierbei kann der SiGeKo auch eine unterstützende Funktion einnehmen. Der SiGeKo muss jederzeit sicherstellen, dass das Bauvorhaben an sich und alle Vorhaben für dessen Realisierung auf eine sichere Art und Weise stattfinden. Sollte er im Ablauf Mängel feststellen, so muss er geeignete Maßnahmen einleiten, um diese Missstände zu beheben. Alle Arbeitnehmer auf der Baustelle müssen sich wiederum an die Vorgaben des SiGeKo halten. Die Vorschriften, die laut Baustellenverordnung hier zu beachten sind, finden sich ebenfalls im technischen Regelwerk „Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen“ wieder.

Insbesondere die RAB 31 konkretisiert die Anforderungen zur Erstellung und Dokumentation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan durch den SiGe-Koordinator.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Der SiGe-Plan umfasst auf das Projekt abgestimmte Richtlinien und Hinweise, die einen adäquaten Arbeitsschutz auf der Baustelle sicherstellen sollen. Der Plan enthält Informationen über die zu realisierenden Arbeiten, Gefährdungen, Sicherheitsmaßnahmen und wesentliche Termine. Inhalt und Form richten sich nach der Baustellenverordnung. Bereits in der Planungsphase des Bauprojekts entfallen auf den SiGeKo wichtige Aufgaben, die im SiGe-Plan festzuhalten sind. Präventiv sind potenzielle Gesundheits- und Sicherheitsrisiken auszumachen und zielgerichtete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um Gefährdungen der Arbeitnehmer auf der Baustelle auszuschließen. Der SiGe-Plan ist eine dynamische Arbeitshilfe und der Entwicklung des Bauvorhabens in der weiteren Planung und Ausführung laufend anzupassen. Hierbei gilt immer § 4 des Arbeitsschutzgesetzes mit seinen allgemeinen Grundsätzen als oberste Maxime.

Planung, Überwachung, Koordination

Jenseits davon leistet der SiGeKo seinen Beitrag dazu, die Baustelleneinrichtung zu planen. Außerdem kommt hier seine Beratungsfunktion auch bei Ablaufthemen wie der Terminierung der Bauausführung zum Tragen. In der Regel wird der SiGe-Plan während eines Bauprojekts fortlaufend überarbeitet und an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. Dem SiGeKo obliegt permanent, zu überwachen, dass die Sicherheitsvorgaben eingehalten werden. Außerdem muss er in jeder Phase sicherstellen, dass sich alle beteiligten Unternehmen hinsichtlich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes abstimmen und zusammenarbeiten. Auch für die Sicherung der Baustelle nach außen ist er verantwortlich.

Bereits vor Projektstart hilfreich

Der Koordinator unterstützt den Bauherren kompetent bei administrativen Aufgaben, die Laien oftmals gar nicht bewusst sind. Bereits bei der Eröffnung einer Baustelle sind beispielsweise gewisse Formalia zu beachten. Wenn auf der Baustelle etwa mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig vor Ort sind oder das Bauprojekt voraussichtlich länger als 30 Tage dauern wird, so muss dies per Vorankündigung an die entsprechende Behörde übermittelt werden. Dies ist auch vorgeschrieben, wenn der Umfang der Bauarbeiten voraussichtlich 500 Manntage übersteigt. Diese Information ist spätestens zwei Wochen vor dem Start der Arbeiten bei der zuständigen Behörde zu hinterlegen. Danach ist dieses Dokument öffentlich sichtbar an der Baustelle anzubringen.

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