DIE ARBEITS­SCHUTZ­PFLICHTEN

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz bei Lithium-Ionen-Akkumulatoren

Smartphones, zahlreiche moderne Arbeitsgeräte und natürlich Elektroautos wären ohne ihre Lithium-Ionen-Akkus gar nicht vorstellbar. Als potenzielle Gefahrenquelle werden Li-Batterien indes kaum wahrgenommen.

Dennoch können sie bei unsachgemäßer Nutzung ein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko darstellen. Betriebe sind daher gut beraten, ihre Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit den praktischen Energiespendern zu informieren.

Was macht Li-Akkus so gefährlich?

Unfälle mit Lithium-Akkumulatoren sind selten Thema in den Medien. Wenn aber doch, dann umso spektakulärer: Explodierende Handys, brennende Elektrofahrzeuge und sogar der Absturz eines UPS-Frachtflugzeugs lassen sich auf außer Kontrolle geratene Li-Batterien zurückführen. Die Ursachen liegen in ihrer außergewöhnlichen Energiedichte im Verbund mit brandgefährlichen Chemikalien. Sind die Akkus übermäßig starker mechanischer Einwirkung ausgesetzt oder Temperaturen ab 70°C, können sie bersten und in Brand geraten. Wegen ihres Kunststoffgehäuses bilden sich dabei zumeist auch gesundheitsschädliche Gase.

Zu einem verantwortlichen Umgang mit den weltweit milliardenfach eingesetzten Batterien gehört auch eine Portion Risikobewusstsein. Um die eigene Gesundheit und die anderer zu schützen sowie Sachwerte vor der Zerstörung zu bewahren, genügt schon die Anwendung weniger Sicherheitsregeln:

Hohe Umgebungstemperaturen vermeiden

Lithium-Ionen-Akkus dürfen keinesfalls der direkten Sonneneinstrahlung und auch keiner anderen Wärmequelle ausgesetzt werden. Deshalb auch keine entsprechenden Geräte im Sommer längere Zeit im Auto zurücklassen.

Umsichtig lagern

Werden die Li-Akkus nebeneinander gelagert, kann das Risiko von Kurzschlüssen durch das Abkleben der Pole reduziert werden. Überdies sollte der Lagerbehälter einen ausreichend großen Abstand zu brennbaren Materialien haben.

Brandschutztechnische Vorkehrungen

Der Bereich, in dem Lithium-Akkus gelagert werden, sollte über einen Rauchmelder verfügen, besser noch über eine Brandbekämpfungsanlage. Eine Kennzeichnung im Brandschutzplan ist ebenfalls sinnvoll. Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser Bereich wegen der Menge der gelagerten Akkus als Arbeitsstätte mit erhöhter Brandgefährdung (ASR A2.2) eingestuft ist.

Korrektes Aufladen

Das Arbeitsgerät darf nur mit dem Original-Ladegerät seines Herstellers geladen werden bzw. mit von diesem ausdrücklich zugelassenen Systemen. Es empfiehlt sich, die Akkus vor dem Laden auf Raumtemperatur zu bringen.

Das Gerät nicht unbeaufsichtigt lassen

Während des Ladevorgangs und auch im Einsatz sollte das Gerät möglichst nicht ohne Aufsicht sein. Es ist zu vermeiden, über Nacht und womöglich in einem entfernt liegenden Raum den Akku unkontrolliert im Ladezustand zu lassen.

Feuerfeste Unterlage und Durchlüftung

Weiterhin sollten Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus beim Aufladen auf einer feuerfesten Unterlage liegen. Ausreichend Luftzufuhr verhindert ein Aufheizen. Handelt es sich um große Ladestationen, sollten diese mit genügend Luft nach allen Seiten aufgestellt sein.

Sorgsamer Umgang

Ein Gerät, das mit einer Li-Batterie versehen ist, darf keinen großen mechanischen Einwirkungen ausgesetzt sein. Zu vermeiden sind deshalb Stürze, Schläge, Erschütterungen oder das Daraufstellen schwerer Gegenstände. Sollte es doch einmal dazu gekommen sein, ist dieses Gerät zuerst per Augenschein zu untersuchen und gegebenenfalls umgehend zu reparieren.

Auf ungewöhnliche Zeichen achten

Wurde ein Akku-Gerät beschädigt oder hat einen anderweitigen Defekt, äußert sich dies meist in bestimmten Anzeichen. Es erreicht nicht mehr die gewohnte Leistung, heizt sich ungewöhnlich stark auf oder beginnt sich am Gehäuse zu verformen. Auch das Austreten von Flüssigkeit ist ein Signal, das Gerät sofort auszuschalten und untersuchen zu lassen. Gleiches gilt für Geräte, die während des Ladevorgangs Probleme machen. Dann ist umgehend die Stromversorgung zu unterbrechen.

Brandschutzgerechtes Sammeln und Transportieren

Für die defekten Akkus gibt es spezielle Transportbehälter mit Druckentlastungsöffnung entsprechend dem Gefahrgutrecht. Sie sind an besonderen brandschutzgerechten Orten zu sammeln, für die die TRGS 510 gilt.

Und wenn es doch einmal brennt?

Bei bedrohlicher Hitze- oder Rauchentwicklung sollte das betroffene Gerät unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen für die beteiligten Personen rasch in eine risikofreie Umgebung gebracht werden – am besten ins Freie. Manche Firmen gehen auf Nummer sicher und haben für den Fall der Fälle eine Havariebox vorrätig. Diese Abläufe sollten bereits zuvor vom Betrieb in der Brandschutzordnung geregelt werden. Als Notfallmaßnahme ist für die Mitarbeiter festzulegen, wie zu Handeln ist und welche externe Hilfe unter Umständen gerufen werden soll. Ist ein Lithium-Ionen-Akku bereits in Brand geraten, kann er zwar mit Wasser gekühlt werden – sicherer ist in jedem Fall der Einsatz eines Löschgranulats.

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