Das ArbSchG stellt die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz dar. Es „dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Arbeitsnehmern durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern“. Konkretisiert wird das ArbSchG durch die DGUV Vorschrift 1.